Flutschäden

Bei Flutschäden auf sich allein gestellt – das muss nicht sein.

Susanne ist selbstständig und Susanne kocht gerade das Abendessen, als es passiert. Am 14. Juli 2021 laufen ihre Kellerräume voll Wasser. Als Susanne gegen neun Uhr abends aus ihren Arbeitsräumen im Keller Unterlagen holen will, steht das gesamte Geschoss bereits einen Meter unter Wasser. Zusammen mit ihrem Mann pumpt sie bis zum Morgen das Wasser ab. Das Bild, das sie dann sieht, gleicht einem wahrhaftigen Desaster: aufgeweichte Türen, Risse in den Wänden, defekte Heizkörper und viel schlimmer noch – ein durchnässter Sicherungskasten. In diesen Räumen kann sie ihren Beruf nicht mehr ausüben; aber ihre Existenz hängt davon ab. Sie nimmt den Telefonhörer in die Hand und ruft ihre Versicherung an. Aufgrund der vielen Flutschäden ist diese erst am Nachmittag erreichbar. Susanne fühlt sich völlig eingelassen.

Flutkatastrophe in Deutschland – Flutschäden in Milliardenhöhe

So wie Susanne ergeht es in der Nacht zum 15. Juli 2021 vielen Menschen in ganz Deutschland. Innerhalb von 24 Stunden fallen landesweit bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter. Die Flutkatastrophe kostet zahlreiche Bewohner dabei Haus und Hof. Es entstehen Flutschäden in Milliardenhöhe.

Versicherungen entsenden bei Brand-, Wasser- oder Sturmschäden im Normalfall zunächst einen Schadenregulierer. Da dieser allerdings i.d.R. zu 100 % für den Versicherer arbeitet, ist eine unabhängige Beurteilung nahezu unmöglich. Oftmals bringt er zudem auch nicht das nötige Fachwissen mit, um eine korrekte Schadenanalyse zu betreiben.

„Generell sollten Sachverständige aber immer darauf achten, dass die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewahrt werden“, so der Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband e.V.

Gleichzeitig beauftragt die Versicherung in den meisten Fällen eine Sanierungsfirma, die nach Überschwemmungen die Gebäude und Räume zunächst austrocknen soll.

Aber genau diese Vorgehensweise birgt große Gefahren. Denn wird der Schaden nicht vorab fachtechnisch begutachtet, können Folgeschäden entstehen, die nicht nur zeitintensiv, sondern auch teuer sind.

Sanierung statt Kontaminierung

Bei Überflutungen gelangt z. B. undefiniertes, mit Fäkalien versetztes Wasser in das Gebäude und lagert sich in Bauteilen wie Wänden und Böden ab. Die Bauteile sind hierdurch u. U. kontaminiert oder sind generell nicht trockenbar wie die im Estrich verbaute Mineralwolle. Zieht die Trocknungsfirma vorab keine Proben und trocknet die Räume lediglich aus, kann Schimmelbildung lange Zeit unentdeckt bleiben.

Ein Sachverständiger stellt hingegen durch seine Expertise sehr schnell fest, welche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind und kann diese in direkter Abstimmung mit dem Regulierer bei der Versicherung geltend machen und je nach Berufsfachrichtung und Ausbildung die Instandsetzung sogar selbst koordinieren. Der Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband e.V. meint in diesem Zusammenhang: „Ein Sachverständiger darf niemals aufhören etwas zu lernen. (…) Sehen Sie den Sachverständigenberuf niemals als eigenständigen Beruf an. Vielmehr sollte es sich hierbei um eine Berufung handeln.“

Vielen Versicherungsnehmern ist dabei gar nicht bewusst, dass die Kosten für die Schadenanalyse und Schadenaufzeichnung – je nach Versicherungsbedingungen – über die Versicherungssumme mit abgedeckt sind.

Nachdem die Versicherung Susanne mitgeteilt hat, dass ihre Räume zunächst von einem Sanierungsunternehmen getrocknet werden sollen, beauftragt sie einen unabhängigen Sachverständigen für Gebäudeschäden und Mängeln am Bau.

Aufgrund des Sachverstands des Gutachters werden die geplanten Trocknungsarbeiten sofort gestoppt und stattdessen die gesamten Wände herausgerissen. Das komplette Geschoss wird saniert.

Durch die Einschaltung des Gutachters ist nicht nur ein fataler Fehler mit Folgeschäden vermieden worden, Susanne braucht sich fortan auch um nichts mehr zu kümmern. Die gesamte Schadenabwicklung und die Steuerung der Sanierungsarbeiten übernimmt der Sachverständige.